Allgemeine Geschäftsbedingungen

In den folgenden AGB’s wird das Hotel Bernerhof mit dem rechtsgültigen Namen der Hotel Bernerhof Interlaken KLG (nachfolgend HBKLG genannt) erwähnt.

1. Geltungsbereich

Diese AGB finden auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen HBKLG und dem Gast Anwendung.

2. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme der schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Buchung und der Zustellung unserer Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Gast und HBKLG zustande. Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Mitteilungen per Email gelten als schriftlich erfolgt. Mindestens eine begleitende Person muss für den Vertragsabschluss volljährig sein (18). Das Alter wird beim Check-in kontrolliert.

3. Buchungsbedingungen

Bei allen Buchungen, die nicht über das Internet erfolgen, müssen das von uns zugestellte Bestätigungsformular unterschrieben und die Kreditkartendetails als Garantie bekannt gegeben werden. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, kann die HBKLG die Buchung ohne Benachrichtigung annullieren. Für die Annullationskosten gilt Ziff. 5 nachfolgend.

4. Preisänderungen

In den folgenden Fällen kann die HBKLG die ausgeschriebenen Preise ändern:
- neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z. B. Mehrwertsteuer, Kurtaxen u.s.w.)
- Wechselkursänderungen (wird gemäss dem aktuellen Tageskurs umgerechnet)
- eindeutig erklärbare Druckfehler

5. Annullationen und Umbuchungen
5.1 Allgemeine Bedingungen

Annullationen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich oder telefonisch an HBKLG zugestellt werden.
Es entstehen folgende Kosten:

Hotelbuchungen Einzelpersonen

Buchungen können bis 72 Stunden vor Ankunft (16.00 Uhr) kostenlos storniert werden. Stornierungen nach diesem Zeitpunkt werden mit den Kosten für 1 Nacht belastet. Bei mehrtägigen Aufenthalten werden die ersten beiden Nächte belastet.

Nicht erstattbare Buchungen werden nicht rückerstattet (ausser im Fall höherer Gewalt). COVID-19 gilt für nicht erstattbare Buchungen keinenfalls mehr als Fall der höheren Gewalt.

5.2 Annullationsdatum und Versicherung

Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen oder telefonischen Erklärung beim Hotel.
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern der Gast eine solche abgeschlossen hat.

5.3 Annulation bei höherer Gewalt

Bei höherer Gewalt wie politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen u.s.w. kann eine Absage durch HBKLG aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig erfolgen. In solchen Fällen erhält der Gast einen allfälligen einbezahlten Betrag in Form eines Gutscheines zurück.

5.4 Störungen und Betriebseinschränkungen

Störungen wie z.B. Lärm und/oder Betriebseinschränkungen berechtigen zu keiner Entschädigung oder Rückerstattung.

6. Schadenersatzpflicht und Haftung

HBKLG haftet für Schäden nur in den Fällen von Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Für eingebrachte Sachen des Gastes wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Ansprüche müssen umgehend, spätestens 5 Tage nach Abreise, schriftlich bei HBKLG geltend gemacht werden; anderenfalls gelten die Ansprüche als verwirkt.

7. Benützung der Hotelzimmer

Das Hotelzimmer ist durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu behandeln. Es darf nur durch die Anzahl Personen (einschliesslich Kinder) benützt bzw. belegt werden, welche im Vertrag angegeben ist. Dem Gast ist es nicht gestattet, bei HBKLG gemietete Hotelzimmer Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
Für allfällige Schäden haftet der Gast, ausser er kann nachweisen, dass diese ohne sein Verschulden (bzw. Verschulden von Mitbenützern) entstanden sind. Schäden sind unverzüglich zu melden. Haustiere sind im Hotel nicht erlaubt.

8. Datenschutz

HBKLG verpflichtet sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kunden-Nutzungsdaten zu beachten. Kundendaten werden lediglich zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, Erhebung wirtschaftlicher Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet.

Der Gast anerkennt hiermit und stimmt zu, dass HBKLG in Fällen einer gemeinsamen Bereitstellung von Leistungen in Zusammenarbeit mit Dritten berechtigt ist, den betreffenden Dritten in dem Umfang Kundendaten zugänglich zu machen, als dies im Interesse der Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Im Übrigen ist die Weitergabe von Kundendaten an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn HBKLG gesetzlich verpflichtet sind, Personendaten an Dritte weiter zu geben. Genauere Informationen zu den Datenschutzerklärungen finden Sie hier.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle unter diesen AGB mit der HBKLG abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Interlaken.